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Beratung für Mittelständler in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit dem Beratungsgutschein „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Zulieferer und das Kfz-Gewerbe können den Gutschein auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19 beantragen. Die Antragsfrist wurde bis zum 31.05.2024 verlängert.

Der Beratungsgutschein „Transformation Automobilwirtschaft“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg. Sie erhalten eine finanzielle Förderung für strategische Beratung, damit Geschäftsmodelle und Kompetenzen von Zuliefererunternehmen und dem Kfz-Gewerbe weiterentwickelt, an die Trends angepasst oder grundsätzlich neu gefunden und umgesetzt werden können.

Zur Förderrichtlinie
Ingenieur diskutiert mit Managern in einer Automobilfabrik.
Mit dem Beratungsgutschein 'Transformation Automobilwirtschaft' erhalten kleine und mittlere Unternehmen der Zuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes finanzielle Unterstützung bei der strategischen Beratung.
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Finanzielle Unterstützung für strategische Beratung

Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 250 Mitarbeitenden. Anträge können bis zum 31. Mai 2024 eingereicht werden.

Finanziell gefördert wird die strategische Beratung durch einen der hier gelisteten Berater:innen in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):

  • Strategieberatung
  • Diversifizierung
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen
  • Produktentwicklung
  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)
  • Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung
  • Krisenmanagement im Rahmen COVID-19
  • Change-Management
  • Data Analytics
  • Technologische Entwicklung/Trends 

Interessierte Unternehmen können jeweils einen Beratungsgutschein in Anspruch nehmen. Gefördert werden pro Unternehmen bis zu 5 Beratertage (Tageshöchstsatz: 1.250,00€). Es werden 80% (max. 5.000,00€) der Beratungskosten gefördert. Bitte beachten Sie zudem, dass die Berater:innen in der Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW gelistet sein müssen.

Wie erhalte ich die Förderung?

Hilfestellungen, um die Förderung zu beantragen

Alle relevanten Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung sind in der Förderrichtlinie erklärt. Für Fragen zu den Inhalten steht für ein Erstgespräch die Lotsenstelle zur Verfügung. Hier berät Anja Krätschmer vom Transformationswissen BW zu Inhalten und Prozessen. Sie ist telefonisch unter: +49 711 892 385 30 und per E-Mail unter: anja.kraetschmer(at)e-mobilbw.de zu erreichen. Die Beratungspartner der Lotsenstelle helfen bei der Auswahl eines geeigneten Beraters.

Fragen zur Beantragung und zum Ablauf können direkt mit dem Projektträger geklärt werden. Angela Zapp vom Projektträger VDI-VDE/IT ist telefonisch unter: +49 711 658 355 10 und per E-Mail unter: angela.zapp(at)vdivde-it.de erreichbar.

FAQs

Der Gutschein kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, nicht von einem Berater oder einer Beraterin. Eine Beantragung ist mit dem Antragsformular sowie weiteren Erklärungen über das Portal positron möglich. Alle relevanten Antragsdokumente sowie einen Leitfaden zur Antragsstellung finden Sie hier.

Das Transformationswissen BW unterstützt Unternehmen bei der Suche auf zweierlei Weise. Zum einen sind in der Beraterdatenbank entsprechende Berater:innen gelistet, die die Voraussetzungen für eine Beratung im Rahmen des Gutscheins erfüllen. Des Weiteren arbeitet Transformationswissen BW mit Beratungspartnern zusammen, die Unternehmen bei Suche unterstützen. Die Beratungspartner der Lotsenstelle setzen auf hohe Qualitätsstandards und arbeiten meist bereits seit Jahren mit diesen zusammen.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zum Beratungsgutschein oder Beraterauswahl haben, steht Ihnen die Lotsenstelle gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung. Bei konkreten Fragen zum Ausfüllen des Antrags und formalen Kriterien bei der Antragstellung unterstützt Sie gerne der Projektträger. Angela Zapp vom Projektträger VDI-VDE/IT ist telefonisch unter: +49 711 658 355 10 und per E-Mail unter: angela.zapp(at)vdivde-it.de erreichbar.

Berater:innen müssen folgende Kriterien erfüllen, um sich in der Beraterdatenbank von Transformationswissen BW listen lassen zu können:

  • Sitz in Baden-Württemberg.
  • Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Umfeld der Automobilwirtschaft und/oder dem Maschinen- und Anlagenbau (idealerweise im Mittelstand) und mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Beratung.
  • Darstellung der nötigen Informationen (thematischer Schwerpunkt, regionale Verortung, Referenzen, Zertifizierungen usw.) im Angebot und Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben (bei Abgabe eines Angebotes) 

Eine Antragsstellung ist ab dem 11. Januar 2021 und bis spätestens zum is zum 31. Mai 2024 möglich. Für die Durchführung der Beratung verbleiben ab dem Zeitpunkt der Bewilligung des Antrages 12 Monate inkl. Rechnungsstellung.

Auf Basis der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zur Förderung von Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ vom 11. Januar 2021 können Unternehmen (Zuwendungsempfänger) jeweils einen Beratungsgutschein  in Anspruch nehmen. 

Berater:innen dürfen Beratungen in unbegrenzter Anzahl für verschiedene Unternehmen durchführen.

Die Zuwendung des Beratungsgutscheins „Transformation Automobilwirtschaft“ wird als De-minimis-Beihilfe vergeben.

Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission („Bagatellbeihilfe“).

Der allgemeine De-minimis-Schwellenwert beträgt 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren.

Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein Unternehmen ist verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen;
  • ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;
  • ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;
  • ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;
  • ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus.

Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen als erfüllt.

Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen untereinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden.

Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind.

Partnerunternehmen sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten bzw. an denen Anteile von 25 % bis einschließlich 50 % gehalten werden.

Nein, der Beratungsgutschein "Transformation Automobilwirtschaft" ist nicht mit weiteren Förderungen kombinierbar.