Ab dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und ab 01.01.2024 alle Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben. Direkt betroffene Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Unternehmen umzusetzen und an ihre direkten Lieferanten weitergeben sowie für die Umsetzung sorgen, völlig unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende diese Lieferanten haben. Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten fließt dann u.a. direkt in die Lieferantenbewertung ein. Folglich besteht auch für kleinere Unternehmen Handlungsbedarf! Für kleinere Unternehmen lauten jetzt die entscheidenden Fragen „Wie viele Mitarbeitende hat mein Kunde?“