Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit den Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Zulieferer und das Kfz-Gewerbe können die Gutscheine auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19 beantragen. Die Antragsfrist wurde zum 31.05.2024 verlängert.
Die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ unterstützen kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg. Sie erhalten eine finanzielle Förderung für strategische Beratungen, damit Geschäftsmodelle und Kompetenzen von Zuliefererunternehmen und dem Kfz-Gewerbe weiterentwickelt, an die Trends angepasst oder grundsätzlich neu gefunden und umgesetzt werden können.
Zum FlyerDas Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Anträge können bis zum 31. Mai 2024 eingereicht werden.
Finanziell gefördert wird die strategische Beratung durch einen der hier gelisteten Berater in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):
Für die Schwerpunktsetzung der Beratung wurden drei neue organisatorische Bereiche definiert. Diese sind:
Interessierte Unternehmen können jeweils einen Beratungsgutschein in den drei organisatorischen Bereichen in Anspruch nehmen. Somit können bis zu drei Gutscheine von jedem Antragstellenden beantragt werden. Die bisherigen Förderkonditionen bleiben bestehen: Gefördert werden können pro Beratungsgutschein bis zu 10 Beratertage (Tageshöchstsatz: 1.250,00€). Es werden 80% (max. 10.000,00€) der Beratungskosten gefördert. Bitte beachten Sie zudem, dass die Berater:innen in der Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW gelistet sein müssen.
Unternehmen, die bereits eine Zuwendung über den Beratungsgutschein erhalten haben, können ebenfalls weitere Gutscheine in Anspruch nehmen. Auch sie haben nun die Möglichkeit, je nach Themenfeld noch einmal ggfls. auch zweimal eine Förderung zu erhalten.
Alle relevanten Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung können der Förderrichtlinie entnommen werden. Für Fragen zu den Inhalten steht für ein Erstgespräch die Lotsenstelle zur Verfügung. Hier berät Tim Siegel vom Transformationswissen BW zu Inhalten und Prozessen. Er ist telefonisch unter: +49 711 892 385 37 und per E-Mail unter: tim.siegel(at)e-mobilbw.de zu erreichen. Die Beratungspartner der Lotsenstelle helfen bei der Auswahl eines geeigneten Beraters.
Fragen zur Beantragung und zum Ablauf können direkt mit dem Projektträger geklärt werden. Angela Zapp vom Projektträger VDI-VDE/IT ist telefonisch unter: +49 711 658 355 10 und per E-Mail unter: angela.zapp(at)vdivde-it.de erreichbar.
Die Gutscheine können nur von einem Unternehmen beantragt werden, nicht von einem Berater. Eine Beantragung ist mit dem Antragsformular sowie weiteren Erklärungen über das Portal positron möglich. Alle relevanten Antragsdokumente sowie einen Leitfaden zur Antragsstellung finden Sie hier.
Das Transformationswissen BW unterstützt Unternehmen bei der Suche nach einem geeigneten Berater auf zweierlei Weise. Zum einen sind in der Beraterdatenbank entsprechende Berater gelistet, die die Voraussetzungen für eine Beratung im Rahmen des Gutscheins erfüllen. Des Weiteren arbeitet Transformationswissen BW mit Beratungspartnern zusammen, die Unternehmen bei Suche nach einem geeigneten Berater unterstützen. Die Beratungspartner der Lotsenstelle setzen auf hohe Qualitätsstandards und arbeiten meist bereits seit Jahren mit diesen zusammen.
Sollten Sie inhaltliche Fragen zum Beratungsgutschein oder Auswahl eines Beraters haben, steht Ihnen die Lotsenstelle gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung. Bei konkreten Fragen zum Ausfüllen des Antrags und formalen Kriterien bei der Antragstellung unterstützt Sie gerne der Projektträger. Angela Zapp vom Projektträger VDI-VDE/IT ist telefonisch unter: +49 711 658 355 10 und per E-Mail unter: angela.zapp(at)vdivde-it.de erreichbar.
Berater:innen müssen folgende Kriterien erfüllen, um sich in der Beraterdatenbank Transformationswissen BW listen lassen zu können:
Eine Antragsstellung ist ab dem 11. Januar 2021 und bis spätestens zum is zum 31. Mai 2024 möglich. Für die Durchführung der Beratung verbleiben ab dem Zeitpunkt der Bewilligung des Antrages 12 Monate inkl. Rechnungsstellung.
Auf Basis der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zur Förderung von Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ vom 11. Januar 2021 können Unternehmen (Zuwendungsempfänger) jeweils einen Beratungsgutschein in den drei organisatorischen Bereichen in Anspruch nehmen. Somit können bis zu drei Gutscheine von jedem Antragstellenden beantragt werden.
Berater:innen dürfen Beratungen in unbegrenzter Anzahl für verschiedene Unternehmen durchführen.
Die Zuwendung der Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ wird als De-minimis-Beihilfe vergeben.
Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission („Bagatellbeihilfe“).
Der allgemeine De-minimis-Schwellenwert beträgt 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren.
Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen als erfüllt.
Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen untereinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden.
Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind.
Partnerunternehmen sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten bzw. an denen Anteile von 25 % bis einschließlich 50 % gehalten werden.
Nein, die Beratungsgutscheine sind nicht mit weiteren Förderungen kombinierbar.